Erste-Hilfe Schein noch gültig?

06.10.2017 | FAHRSCHUL-NEWSErste-Hilfe Schein noch gültig?

Zum 01.04.2015 wurde eine Anpassung der Ersten-Hilfe-Ausbildung vorgenommen. Die neuen Schulungen in Erster Hilfe umfassen nunmehr 9 Unterrichtseinheiten (UE) und werden für alle Fahrerlaubnisklassen anerkannt. Für die früheren Kurse der lebensrettenden Sofortmaßnahmen gab es eine Übergangsfrist. Diese läuft nun bald aus.
 
Nachweise über lebensrettende Sofortmaßnahmen (8 UE) können nur noch bei einer Antragstellung bis zum 21.10.2017 anerkannt werden.
 
Bei einer Antragstellung nach dem 21.10.2017 werden nur noch Bescheinigungen über Schulungen in Erster Hilfe (9 UE) angenommen.
 
Ich bitte hierbei zu beachten, dass auch bei Anträgen auf Erweiterung der Fahrerlaubnis ab dem 22.10.2017 ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (9 UE) erforderlich ist.
 
Dies gilt auch, wenn für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis bereits ein Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen bei der Führerscheinstelle vorlag.
 
Sofern bei der Führerscheinstelle bereits früher ein Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (16 UE) vorlag, muss keine Schulung in Erster Hilfe (9 UE) nachgewiesen werden.
 
Euer Team
der Fahrschule Rudi Meyer
 
Quelle: Führerscheinstelle Osterholz-Scharmbeck

Zurück zu den News